Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
M.S. International Holding GmbH – Car Ziro
M.S. International Holding GmbH
Kölnische Straße 20
41747 Viersen, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 22120
USt-IdNr.: DE365322010
- 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer das schriftliche Kaufangebot des Verkäufers annimmt oder beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlich erforderlichen Form.
- Angaben in Anzeigen, auf Internetseiten, in Fahrzeugbörsen oder in sonstigen Werbematerialien stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dienen der Information und der Anbahnung eines Kaufvertrags.
- Für den Inhalt des Vertrags sind der unterzeichnete Kaufvertrag sowie ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen maßgeblich.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vertragsunterlagen und die darin enthaltenen Angaben vor Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen. Abweichungen und besondere Vereinbarungen sollen schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
- Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.
- 2 Preise
- Es gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Kosten für Zulassung, Überführung, Transport, zusätzliche Ausstattungen, Sonderleistungen oder sonstige Nebenleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.
- Nach Vertragsabschluss sind Preisänderungen nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
- Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Fahrzeugausstattung sind die Angaben im Kaufvertrag. Abbildungen und Beschreibungen in Anzeigen können beispielhaft sein und sind nicht allein maßgeblich, wenn sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
- 3 Zahlung
- Der Kaufpreis ist spätestens bei Fahrzeugübergabe entsprechend der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsweise vollständig zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei Zahlung per Banküberweisung muss der vollständige Kaufpreis rechtzeitig auf dem vom Verkäufer angegebenen Konto eingegangen sein. Eine bloße Überweisungsbestätigung gilt nicht als Nachweis des Zahlungseingangs.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Fahrzeugübergabe erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Fahrzeugschlüssel, Zulassungsbescheinigungen, sonstige Fahrzeugunterlagen und das Fahrzeug selbst bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei Barzahlungen und sonstigen Zahlungsvorgängen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Identifizierung und Geldwäscheprävention, einzuhalten.
- Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Dies gilt insbesondere für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sowie für Gegenforderungen, die mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, soweit gesetzlich vorgesehen.
- 4 Lieferung und Fahrzeugübergabe
- Vereinbarte Liefer- und Übergabetermine sind im Kaufvertrag festzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Verkäufer wird den Käufer über erhebliche Verzögerungen informieren.
- Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen überschritten, gelten die gesetzlichen Rechte des Käufers.
- Das Fahrzeug wird grundsätzlich am vereinbarten Übergabeort übergeben. Eine Lieferung an einen anderen Ort erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung; gegebenenfalls anfallende Transportkosten trägt die vertraglich bestimmte Partei.
- Die Zulassung des Fahrzeugs durch den Verkäufer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Kosten und erforderliche Unterlagen sind vorab abzustimmen.
- Der Käufer hat die zur Übergabe und gegebenenfalls zur Zulassung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Gesetzliche Rücktritts-, Schadensersatz- und sonstige Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
- 5 Gewährleistung, Garantie und Sachmängel
- Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelfall keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren sowie der allgemeine Verschleiß zu berücksichtigen. Solche Umstände stellen für sich allein keinen Sachmangel dar, sofern sie dem vereinbarten Zustand entsprechen und keine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung besteht.
- Eigenschaften, Ausstattungen, Vorschäden, bekannte Mängel und sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, werden im Kaufvertrag oder in einer gesonderten Fahrzeugbeschreibung dokumentiert, soweit sie vereinbart oder offenzulegen sind.
- Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und mit ihrem Umfang, ihrer Dauer und ihren Bedingungen vereinbart oder durch eine gesonderte Garantieerklärung eingeräumt wurde. Eine Garantie ist von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu unterscheiden.
- Im Garantiefall richten sich die Ansprüche nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden durch eine zusätzliche Garantie nicht eingeschränkt.
- Bei Vorliegen eines Sachmangels richten sich die Rechte des Käufers, insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit dem Verkäufer gesetzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen ist, hat der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug nach vorheriger Abstimmung zur Untersuchung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Ausnahmen hiervon bleiben unberührt.
- Reparaturen oder Veränderungen durch Dritte sollten vor einer vom Verkäufer geschuldeten Nacherfüllung mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Gesetzliche Rechte des Käufers, insbesondere in dringenden Fällen oder bei Vorliegen gesetzlicher Ausnahmen, bleiben unberührt.
- Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Sachmängel bei gebrauchten Fahrzeugen gegenüber Verbrauchern gilt nur, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten und die erforderlichen ausdrücklichen Vereinbarungen wirksam getroffen wurden.
- Diese Regelungen gelten nicht, soweit eine Abweichung gesetzlich unzulässig ist oder der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder eine sonstige gesetzlich relevante Verpflichtung verletzt hat.
- 6 Abnahme des Fahrzeugs und Nichtabnahme
- Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin abzunehmen, sofern es vertragsgemäß zur Übergabe bereitsteht und keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
- Ist kein konkreter Übergabetermin vereinbart, wird der Verkäufer dem Käufer einen angemessenen Abholtermin mitteilen. Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten oder wirksam mitgeteilten Abholtermin abzunehmen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Nimmt der Käufer das Fahrzeug trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Bereitstellung nicht ab, kann der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Nachfrist setzen und bei deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Nichtabnahme kann der Verkäufer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen, soweit dies im konkreten Fall gesetzlich zulässig ist. Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Ein pauschalierter Schadensersatzanspruch besteht nicht, soweit der Käufer die Nichtabnahme nicht zu vertreten hat oder gesetzliche Vorschriften dem Anspruch entgegenstehen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
- 7 Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
- Vor vollständiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, das Fahrzeug zu veräußern, zu verpfänden oder Dritten Rechte daran einzuräumen, soweit dies mit dem Eigentumsvorbehalt unvereinbar und gesetzlich zulässig untersagt ist.
- Bei Zahlungsverzug stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu. Eine Herausgabe des Fahrzeugs kann nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
- Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
- 8 Fahrzeugzustand und Besichtigung
- Der Käufer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss zu besichtigen und, soweit vereinbart und möglich, eine Probefahrt durchzuführen.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen können alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren vorhanden sein. Der konkrete vereinbarte Zustand ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den dort ausdrücklich aufgenommenen Angaben.
- Bekannte erhebliche Schäden, Unfallschäden oder sonstige wesentliche Umstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und, soweit vereinbart, im Kaufvertrag dokumentiert.
- Eine Besichtigung oder Probefahrt sowie die Unterzeichnung des Kaufvertrags führen nicht zu einem Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte. Dies gilt insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheiten.
- Feststellungen bei der Fahrzeugübergabe können in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Die gesetzlichen Rechte der Parteien werden durch das Protokoll nicht eingeschränkt, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.
- 9 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt. Gleiches gilt für arglistiges Verhalten und zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
- 10 Verkauf über das Internet und Widerrufsrecht
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
- Der bloße Kontakt über Internet, E-Mail, Telefon oder eine Fahrzeugplattform begründet nicht automatisch ein Widerrufsrecht.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und eine Widerrufsbelehrung. Für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ausnahmsweise eine besondere gesetzliche Grundlage vorliegt.
- Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- 11 Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Käufers werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers.
- 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags bedürfen der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
M.S. International Holding GmbH – Car Ziro
Kölnische Straße 20, 41747 Viersen
Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 22120
USt-IdNr.: DE365322010
